Rückerstattung Solidaritätsbeitrag
Allen Mitarbeitenden einer Institution mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), resp. einem Kollektivvertrag wird monatlich ein sogenannter Solidaritätsbeitrag, resp.Vollzugskostenbeitrag vom Lohn abgezogen. Dieser Solidaritätsbeitrag ist für die Finanzierung der Arbeit der Verbände im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Umsetzung und Pflege des Gesamtarbeitsvertrages. Das gilt nur in den Spitälern, welche einen GAV haben. Als VSAO-Mitglied wird Dir dieser Solidaritätsbeitrag rückerstattet.